Behandlungs- und Pflegehinweise

KittyDollLashes
Inhaberin: Evelin Shefer
Anschrift: Wundtstraße 4, 14059 Berlin
Kontakt: KittyDollLashes@gmail.com

1. Pflegehinweise

Für ein optimales Ergebnis und eine möglichst lange Haltbarkeit der Wimpernextensions sind die folgenden Hinweise einzuhalten:

Die Einhaltung der Pflegehinweise ist wesentliche Voraussetzung für die Haltbarkeit und das Behandlungsergebnis.

2. Fremdarbeit

Bestehende Fremdarbeit (Wimpern eines anderen Studios) ist vor der Behandlung anzugeben. Wird Fremdarbeit nicht vorab angegeben, kann ein erhöhter Mehraufwand entstehen. In diesem Fall kann eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 20 € zur regulären Behandlungsgebühr berechnet werden.

3. Vorbereitung auf den Termin

Die Kundin ist verpflichtet, zum Termin mit sauberen Wimpern und gereinigter, ungeschminkter Augenpartie zu erscheinen. Kontaktlinsen sind vor der Behandlung eigenständig zu entfernen.

Zur optimalen Durchführung der Behandlung wird empfohlen, vor dem Termin auf koffeinhaltige Getränke (z. B. Kaffee, Energy-Drinks) zu verzichten.

Bei erhöhter Augenempfindlichkeit kann die Behandlung gegebenenfalls abgelehnt oder abgebrochen werden. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Behandlung abgelehnt oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. In diesem Fall kann das Ausfallhonorar entsprechend Anwendung finden.

4. Gesundheitsangaben und Haftung

Die Kundin ist verpflichtet, vor der Behandlung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu gesundheitlichen Umständen zu machen. Für Schäden, die auf unvollständige oder falsche Angaben der Kundin zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

Die Anbieterin ist berechtigt, Behandlungen abzulehnen, sofern gesundheitliche Risiken bestehen oder erforderliche Angaben fehlen.

Trotz fachgerechter Durchführung können individuelle Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen nicht ausgeschlossen werden. Eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen, soweit kein Verschulden vorliegt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt unberührt.

5. Haltbarkeit und Behandlungserfolg

Die Haltbarkeit der Wimpernextensions hängt maßgeblich von individuellen körperlichen Voraussetzungen sowie vom Pflegeverhalten und äußeren Einflüssen (Kosmetika oder Reinigungsprodukte) ab. Ein bestimmter Behandlungserfolg oder eine bestimmte Haltbarkeit wird nicht geschuldet.

Eine Beeinträchtigung des Ergebnisses kann insbesondere durch unsachgemäße Pflege, mechanische Einwirkung (z. B. Reiben, Ziehen oder Druck), äußere Einflüsse oder individuelle körperliche Reaktionen entstehen. Die Kundin ist verpflichtet, die Pflegehinweise einzuhalten.

6. Mängelrechte und Nachbesserung

Die Kundin ist verpflichtet, das Ergebnis direkt nach der Behandlung zu prüfen und offensichtliche Beanstandungen vor Verlassen des Studios mitzuteilen.

Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht bei bloß subjektiver Unzufriedenheit, wenn die Behandlung fachgerecht durchgeführt wurde und kein behandlungsbedingter Mangel vorliegt. Liegt die Ursache der Beeinträchtigung nach fachlicher Einschätzung überwiegend im Verhalten der Kundin oder in äußeren Einflüssen nach der Behandlung, liegt kein behandlungsbedingter Mangel vor.

Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nur, wenn ein behandlungsbedingter Mangel vorliegt. Eine Nachbesserung erfolgt nur, soweit diese fachlich möglich und aus gesundheitlichen Gründen vertretbar ist. Ist eine Nachbesserung nur durch vollständige Entfernung und Neuanlage möglich und wäre dies mit einem erhöhten Reizungs- oder Gesundheitsrisiko verbunden, kann die Nachbesserung abgelehnt werden.

Die Art der Nachbesserung bestimmt die Anbieterin nach fachlichem Ermessen. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Ausführung der Nachbesserung besteht nicht. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

7. Minderjährige Kundinnen

Bei minderjährigen Kundinnen sind die Pflegehinweise ebenfalls von den gesetzlichen Vertretern zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Sämtliche in dieser Erklärung enthaltenen Pflichten gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter.